Mitgliedsbeiträge
Jedes Mitglied zahlt einen halbjährlichen Grundbeitrag. Durch diesen Beitrag werden u.a. die Kosten von Verwaltung und hauptamtlichem Personal, Miet- und Betriebskosten, Versicherungsgebühren (bspw. die der Sportversicherung) und die Kosten vereinseigener Maßnahmen abgedeckt. Über die Höhe des Grundbeitrags entscheidet die Delegiertenversammlung des Vereins.
Um die Sportangebote des Vereins nutzen zu können, musst Du Mitglied in der jeweiligen Abteilung sein. Zusätzlich zum halbjährlichen Grundbeitrag zahlt daher jedes aktive Mitglied den jeweiligen Abteilungsbeitrag der Sportart, die es betreibt bzw. deren Abteilungsmitglied es ist. Durch den Abteilungsbeitrag werden die laufenden Kosten des Sport- und Trainingsbetriebs (u.a. Vergütung der Übungsleiter*innen, Aus- und Fortbildungen, Material, Verbandsabgaben, Schiedsrichterkosten) abgedeckt. Die Höhe des Abteilungsbeitrags wird von den jeweiligen Mitgliedern im Rahmen der jährlichen Abteilungsversammlung eigenständig festgelegt. Der Gesamtbeitrag setzt sich also immer aus dem Grundbeitrag und dem Abteilungsbeitrag zusammen; zusätzlich wird eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 5,00 € fällig.
Dein Mitgliedsbeitrag wird vom Eintrittsdatum an monatsgenau bis zum nächsten Abrechnungszeitraum (30.06. bzw. 31.12.) berechnet. Die Beiträge werden halbjährlich am 10. Januar und am 10. Juli mittels SEPA-Lastschriftverfahren fällig und eingezogen. Für Eintritte während des Halbjahrs werden die Beiträge anteilig im Zwischeneinzug am 10. April oder am 10. Oktober abgebucht.
Die Kündigung der Gesamtmitgliedschaft oder auch nur die Mitgliedschaft in einzelnen Abteilung ist immer zum Halbjahresende möglich. Die Kündigung muss schriftlich 4 Wochen vor dem 30.06. bzw. 31.12. in unserer Geschäftsstelle eingegangen sein. Eine Kündigung gegenüber Übungs- oder Abteilungsleiter*innen kann nicht berücksichtig werden. Ihr erhaltet eine schriftliche Bestätigung, dass eure Kündigung bei uns eingegangen ist.
Wir akzeptieren Bildung und Teilhabe (Bildungsgutschein) zur Verrechnung mit unseren Mitgliedsbeiträgen. Sollte jedoch zu wenig Guthaben auf der Karte vorhanden sein, wenn unsere Beiträge fällig sind, wird der Restbetrag vom Konto des Antragstellers abgebucht und erstattet, sobald neues Guthaben von der Karte gebucht werden kann.
Regeln bei Zahlungsverzug findest du im Download Bereich in der Beitragsordnung unter § 15 und § 16.
Download der Beitragstabelle
Beitragstabelle (.pdf)
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